Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Sie werden von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Gemäß § 2 des Bundestagswahlgesetzes (BWG) umfasst die Wahlgebietsgliederung des Frankfurter Stadtgebietes zur Bundestagswahl 2013 die Einteilung in Bundestagswahlkreise sowie Urnen- und Briefwahlbezirke. Wahltag: 22. September 2013.