Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 BauGB) sind durchschnittliche Lagewerte mit einer für den Bereich typischen Nutzungsmöglichkeit und Grundstücksgröße, angegeben in DM/m² Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf eine Grundstücksqualität wie sie in der jeweiligen Richtwertzone überwiegend anzutreffen ist. Diese Bodenrichtwerte haben den Stichtag 31.12.1999.
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