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Datensatz
Nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) ist für jede Grundschule ein Schulbezirk zu bilden. Es sieht zudem vor, dass alle schulpflichtigen Grundschüler die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Einteilung des Frankfurter Stadtgebietes in Grundschulbezirke obliegt dem Stadtschulamt.
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