Datensatz
Allgemeine Wahlstatistik bei Bundestagswahlen (EVAS 14111) Die allgemeine Wahlstatistik bei Bundestagswahlen erfasst die von den Wahlorganen festgestellten Wahlergebnisse, insbesondere die Anzahl der Wahlberechtigten, die Wählerinnen und Wähler, ungültige und gültige Erst- sowie Zweitstimmen, gültige Stimmen nach Wahlvorschlag sowie die zu vergebenden Sitze. Grundlage der Auswertung sind die Stimmabgaben der Wählerinnen und Wähler. Jede Person kann zwei Stimmen vergeben. Mit der Erststimme wird eine direkt kandidierende Wahlkreisbewerberin bzw. ein direkt kandidierender Wahlkreisbewerber gewählt. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Landesliste einer Partei. Periodizität Die Wahlstatistik wird alle 4 Jahre am Tag der Bundestagswahl durchgeführt. Berichtskreis/Datenquelle Amtliche Niederschriften und Unterlagen der Wahlorgane (v.a. der Kreiswahlausschüsse). Rechtsgrundlagen Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl I, S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl I, S. 962) sowie Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils zum Zeitpunkt der Erhebung gültigen Fassung.