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Datensatz
Der Mikrozensus allgemein besteht aus einem Kernfrageprogramm, welches alle Haushalte beantworten müssen, sowie weiteren Erhebungsteilen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und zur privaten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die jeweils nur einer Unterstichprobe zugeordnet sind. Die Unterstichproben LFS, EU-SILC und IKT sind zueinander disjunkt - also überschneidungsfrei - und die zu befragenden Anschriften sind ihnen auf Grundlage von zufällig permutierten Stichprobenkennzeichen entsprechend der Unterauswahlsätze zugeordnet. Zusätzlich zu dieser Grundstruktur des Frageprogramms, die in allen Jahren grundsätzlich identisch ist, gibt es noch ein nationales Zusatzprogramm, dessen thematischer Fokus sich jährlich ändert und im 4-Jahres-Rhythmus rotiert. Um die Belastung für die Befragten zu reduzieren, werden nur diejenigen Haushalte, die für die Unterstichprobe LFS zufällig ausgewählt wurden, einmal pro Jahr zu einem der Zusatzprogramme mit Fragen zur Gesundheit, zum Pendlerverhalten oder zur Kranken- und Rentenversicherung befragt. Das Zusatzprogramm zum Thema Wohnen wird alle 4 Jahre an das Kernprogramm und damit als einziger Erhebungsteil an die volle 1-%-Stichprobe des Kernfrageprogramm des Mikrozensus angehängt. Die Mikrozensus-Zusatzerhebung „Wohnen“ (zuletzt 2022) umfasst zusätzliche Merkmale zur Wohnsituation: Art, Typ und Größe des Gebäudes mit Wohnraum, leerstehende Wohnung, Baualtersgruppe des Gebäudes, Fläche der gesamten Wohnung, Besitzverhältnis, Nutzung der Wohnung als Eigentümer/-in, Hauptmieter/-in oder Untermieter/-in, Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts in die Wohnung, Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen, Barrieren beim Zugang zur Wohnung, Barrieren innerhalb der Wohnung, Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten für Mietwohnungen, Kredite für selbstgenutztes Wohneigentum und Art der öffentlichen Leistungen für die Wohnkosten. Der Mikrozensus gibt Aufschluss über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung. Er liefert jährlich umfangreiche Informationen zu den Themenbereichen Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit sowie Beruf und Ausbildung. Im Kernprogramm werden jährlich ca. 1 % der Bevölkerung befragt. Räumlich differenziert sind die Daten im Kernprogramm bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise. Rechtsgrundlage für die Befragung bildet das "Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte” (Mikrozensusgesetz) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Die EU-Arbeitskräfteerhebung ist durch die VO Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 geregelt. Weitere Informationen zum Mikrozensus: https://www.mikrozensus.de
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