Die Durchführung der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) ist auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 StStatG gesetzlich angeordnet. Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) umfasst für die Arbeitgeber, die zur Abgabe der Lohnsteueranmeldungen verpflichtet sind, folgende Merkmale: a) Einbehaltene Steuerbeträge und Abzugsbeträge von den einbehaltenen Steuerbeträgen mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. b) Anmeldungszeitraum, Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben der Erfassung der von den Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträgen werden insbesondere die von den Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne BAV-Förderbetrag erfasst. Damit wird die Evaluation des BAV-Förderbetrages (BAV=Betriebliche Altersversorgung) ermöglicht. Periodizität: jährlich, erstmals 2018
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Lohnsteueranmeldungen nach Beschäftigtengrößenklassen in
Sachsen-Anhalt
| Aktualisierungsdatum | 23.02.2026 |
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Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter
mit BAV-Förderung nach Beschäftigtengrößenklassen in
Sachsen-Anhalt
| Aktualisierungsdatum | 23.02.2026 |
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Fachinformationen
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| Suchbegriffe | Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) Bundesländer Beschäftigtengrößenklassen Arbeitgeber Angemeldete Beträge Komponenten der Lohnsteueranmeldung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitgeber, die BAV-Förderbetrag auszahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag opendata |
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