EVAS: 31131 Erläuterung: Bauüberhang Die Bauüberhangsstatistik stellt praktisch das Bindeglied zwischen der Baugenehmigungs- und Baufertigstellungsmeldung dar. Es wird nach dem Bauzustand am 31.12. gefragt. Die Statistik wird jährlich für alle Bauvorhaben durchgeführt, für die eine Baugenehmigung vorliegt, aber noch keine Fertigstellung angezeigt wurde. Erhebungs- und Darstellungsgegenstand ist das Gebäude. Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869) - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)
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Bauüberhang an Wohngebäuden (Neubau) am 31.12. nach
Bauzustand in den Gemeinden
| Aktualisierungsdatum | 29.06.2021 |
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