Kurzbeschreibung der Statistik Habilitation ist der Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung. Das Habilitationsverfahren wird als akademisches Examen durchgeführt und umfasst neben der Habilitationsschrift ein wissenschaftliches Gespräch (Kolloquium) und eine öffentliche Vorlesung. In der Habilitationsstatistik werden alle an der jeweiligen Hochschule mit Habilitationsrecht im Berichtsjahr abgeschlossenen Habilitationsverfahren erfasst. Neben dem Fachgebiet werden unter anderem auch Angaben wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie zur fachlichen und organisatorischen Zugehörigkeit erhoben. Umfang: ca. 10-50 Datensätze, Vollerhebung Periodizität: jährlich Zeitbezug: Berichtsjahr Regionale Gliederung: Land, Hochschulen Berichtskreis: Hochschulen Rechtsgrundlagen Die Angaben zu den Habilitationen werden gemäß dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) i. V. m. dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1648) erhoben. Erfasst werden die Angaben zu § 3 Absatz 3 Hochschulstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1 Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden Krankenanstalten auskunftspflichtig.
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Habilitationen an den Hochschulen nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit im Land Sachsen-Anhalt
| Aktualisierungsdatum | 11.03.2024 |
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