Die Einbürgerungsstatistik weist die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Einbürgerungsbehörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern nach Geschlecht, Familienstand, Alter, Aufenthaltsdauer, Rechtsgrund der Einbürgerung, bisheriger Staatsangehörigkeit und ggf. fortbestehender Staatsangehörigkeit aus. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle erfolgt auf Grundlage des Wohnortes der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise des Landes. Berichtszeitraum/-zeitpunkt: 01. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Periodizität: Die Veröffentlichungen zur Einbürgerungsstatistik erfolgen jährlich. Aktualität/Pünktlichkeit: Die Ergebnisse stehen in der Regel im 2. Quartal des Folgejahres zur Verfügung. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: EU-Recht Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer Bundesrecht, vor allem Bundesstatistikgesetz (BstatG) (BGBl. I S. 2394) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (BGBl. I S. 2218) Grundgesetz (Art. 116 Abs. 2)
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Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern nach Kontinenten in den kreisfreien Städten und Landkreisen
| Aktualisierungsdatum | 30.04.2021 |
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