Statistik Code: 12411 Inhalt: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Erläuterung: Grundlage für die Fortschreibung ist der jeweils letzte Zensus. Zählungen erfolgten u. a. zum 31.12.1964, 01.01.1971, 31.12.1981, 03.10.1990 (Volkszählungsersatz), 09.05.2011 und zuletzt zum 15.05.2022. Durch die Umstellung auf den Zensus 2022 unterliegen die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung im Berichtsjahr 2022 teilweise der Geheimhaltung und können nicht im gewohnten Umfang veröffentlicht werden. Bevölkerungsfortschreibung: Der Bevölkerungsstand wird auf Basis des jeweils letzten Zensus nach den Ergebnissen der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle) und der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie nach den Mitteilungen zum Wechsel der Staatsangehörigkeit und zu Familienstandsänderungen monatlich fortgeschrieben. Berücksichtigt werden auch Veränderungen aufgrund nachträglich berichtigter Meldefälle. Die Standesämter und Meldebehörden übermitteln diese Daten an das Statistische Landesamt, wo monatlich die Bevölkerung insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit fortgeschrieben wird. Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung, dazu zählen neben dem Nachweis der Geburten, Sterbefälle und Wanderungen auch die Eheschließungen und -lösungen, ist das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“- Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 190) geändert worden ist. Zu berücksichtigen sind weiterhin das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.1084), die Personenstandsverordnung (PStV) vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), das Personenstandsgesetz (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) sowie das Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) einschließlich späterer Änderungen. Periodizität: monatlich
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