Die Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) liefert jährlich Daten zur Ausstattung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Darunter insbesondere die Nutzung von Computern und Internet. Den Schwerpunkt der Erhebung bilden Fragen zur Art, Häufigkeit und zu ausgewählten Zwecken der Internetnutzung. Neben den jährlich erhobenen Kernindikatoren wechselt ein Teil des Frageprogramms. Auswertungen stehen auf Landesebene zur Verfügung. Die IKT Befragung ist eine Unterstichprobe des Mikrozensus. Der Mikrozensus allgemein besteht aus einem Kernfrageprogramm, welches alle Haushalte beantworten müssen, sowie weiteren Erhebungsteilen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und zur privaten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die jeweils nur einer Unterstichprobe zugeordnet sind. Die Unterstichproben LFS, EU-SILC und IKT sind zueinander disjunkt - also überschneidungsfrei - und die zu befragenden Anschriften sind ihnen auf Grundlage von zufällig permutierten Stichprobenkennzeichen entsprechend der Unterauswahlsätze zugeordnet. Rechtsgrundlagen sind das Mikrozensusgesetz (MZG), die Verordnung (EU) 2019/1700 sowie die Durchführungsverordnungen (EU) 2019/2180, (EU) 2019/2181 und (EU) 2023/1484, die Delegierten Verordnungen (EU) 2020/256 und (EU) 2020/2175 in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erhoben werden die Angaben zu § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, Nummer 5 Buchstabe a und b, Nummer 6 bis 10 sowie § 9 MZG. Weitere Informationen zum Mikrozensus: https://www.mikrozensus.de
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