Hier finden Sie die Artikel aus den halbjährlich erscheinenden GDI-LSA Newslettern. Diese informieren über aktuelle Themen der Geodateninfrastruktur des Landes und Neuigkeiten im Bereich INSPIRE und GDI-DE. Für den direkten Bezug weiterer Ausgaben per E-Mail nehmen wir Sie auch gerne in unseren Verteiler auf. Sie erreichen uns über das Kontaktformular (https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/kontaktformular.html).
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Höhe für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Digitalen Geländemodells mit Gitterweite 1m (DGM1) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber der Bergbauberechtigung. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.
Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".
Für Gebiete in der Planungsregion Halle, die vom Braunkohlenbergbau infolge Aufschluss-oder Abschlussverfahren berührt wurden, sind Regionale Teilgebietsprogramme (TEP) aufgestellt worden, die gemäß der o.g. Überleitungsvorschriften weiterhin Gültigkeit haben.
Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".)