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Datensatz
Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 BauGB) sind durchschnittliche Lagewerte mit einer für die Richtwertzone typischen Nutzungsmöglichkeit, angegeben in Euro/m². Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf eine Grundstücksqualität, wie sie in der jeweiligen Richtwertzone überwiegend anzutreffen ist. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Diese Bodenrichtwerte haben den Stichtag 31.12.2003.
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