Gemäß § 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) umfasst die Wahlgebietsgliederung des Frankfurter Stadtgebietes zur Europawahl 2014 die Einteilung in Urnen- und Briefwahlbezirke. Wahltag: 25. Mai 2014.
Landwirtschaftliche Betriebe und deren landwirtschaftlichgenutzte Fläche (LF) nach Art der Bewirtschaftung- Jahr - regionale Tiefe: Kreise und krfr. Städte (bis 2016)